Ambulante Wohnhilfen

Ambulante Wohnhilfen sind ein ambulantes Hilfsangebot in aufsuchender Form und richten sich an Menschen mit psychischer Behinderung gem. § 53 ff SGB XII.

Meine Betreuung basiert auf dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Durch die ambulanten Wohnhilfen soll erreicht werden, dass mein Klient die Fähigkeit zu einer eigenständigen Lebensführung erlangt bzw. diese aufrecht erhält und ihm auch bei fortdauernder Behinderung die Möglichkeit zur sozialen Eingliederung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gegeben wird.

Leistungsziele sind u. a.:

  • Milderung der Behinderung
  • Sicherung der materiellen Existenz
  • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
  • Erhalt oder Beschaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes
  • Inanspruchnahme therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen
  • Verhinderung bzw. Verkürzung von Klinik- oder Heimaufenthalten (Präventiv- und Prophylaxearbeit)
  • Aufbau sozialer Kontakte und Erweiterung sozialer Kompetenzen
  • Tages- und Wochenstrukturierung, Freizeitgestaltung
  • Organisation behördlicher Angelegenheiten
  • Bewältigung alltäglicher Anforderungen

Die Leistungserbringung erfolgt mittels persönlicher Kontakte in der häuslichen Umgebung in Form von Hausbesuchen unter Einbeziehung der Familie, dem Arbeitgeber, des sozialen Umfeldes; außerdem durch Klinikbesuche und der Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten bzw. Kliniken etc.

Betreuungsorte: Kreis Mettmann und Wuppertal